Das Übernachten abseits der Campingplätze, das Wildcamping, ist durch das Jedermannsrecht geregelt. Dieses Recht richtet sich an den nichtmotorisierten Reisenden, der zum Beispiel als Wanderer unterwegs ist. Er darf in einer Entfernung von 150 Metern zum Privatgrund sein Zelt aufschlagen. Dadurch ist es möglich, einen günstigen und naturnahen Urlaub zu verbringen – vorausgesetzt, man hält sich an die Regeln.
Dazu gehört unter anderem:
- dass man nicht länger als zwei Nächte an einem Platz zeltet
- respektvoll mit der Natur umgeht
- keinen Müll hinterlässt
- private Grundstücke meidet und
- ausreichend Abstand zu Wohnhäusern hält.
Beim Camping abseits der offiziellen Campingplätze sollte allerdings beachtet werden, dass das Jedermannsrecht nur für das Zelten sowie für das Übernachten unter freiem Himmel gilt, nicht jedoch für das Übernachten in Wohnwagen und Wohnmobilen.
Leider gibt es sehr viele Probleme durch das Wildcamping insbesondere durch Reisemobile, die natürlich verstärkt in der Hochsaison für Unmut bei der Bevölkerung sorgen. Selbst an vielen Stellen, z.B. Rastplätzen an denen ein Verbotsschild steht, übernachten Reisemobilisten. Für Reisemobilisten müsste es daher selbstverständlich sein, einen der vielen Campingplätze aufzusuchen. Wer die vielen Vorzüge des Reisemobils genießen möchte und seine Reisekasse schonen möchte, wählt halt einen einfachen und kostengünstigen Campingplatz oder einen Stellplatz. So ist es auch gewährleistet, dass Norwegen weiterhin eine gastfreundliche Nation bleibt.