Einreisebestimmungen

Anreise nach Norwegen
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Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen bei der Einreise nach Norwegen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Kinder bis 16 Jahre benötigen einen Kinderausweis (ab dem 10. Lebensjahr mit Bild). Mitführen sollte man auch Führerschein und Fahrzeugpapiere.

Haustiere

Wer Haustiere (z. B. Hunde oder Katzen) mit nach Norwegen nehmen möchte, sollte einige Dinge beachten. Da in Norwegen bisher noch keine Fälle von Tollwut aufgetreten sind.

Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen und eine Bescheinigung über die erforderlichen Impfungen muss mitgeführt werden.

In englischer Sprache informiert die Webseite mattilsynet.no. Infos erhält man auch bei den norwegischen Botschaften und Konsulaten.

Zollbestimmungen

Da Norwegen kein EU-Land ist, sind die Zollbestimmungen strenger und mit Zollkontrollen muss gerechnet werden. Generell dürfen die eingeführten Waren einen Gesamtwert von 6.000 NOK nicht überschreiten. Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol gibt es unterschiedliche Kombinationen (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):

1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1,5 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).

oder

3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.

oder

1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.

oder

5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.

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Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen und können unbegrenzt eingeführt werden.

Sehr hilfreich ist ein Blick auf die Webseite der norwegischen Zollbehörde, die auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht (toll.no).

Einfuhr von Nahrungsmitteln

Aus den EWR-Ländern dürfen Sie bis zu 10 kg zertifiziertes Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Eier, Käse und Milchprodukte sowie 10 kg Obst und Gemüse (keine Kartoffeln) einführen. Das Fleisch muss jedoch im Produktionsland gestempelt sein. Aus Ländern, die nicht zum EWR gehören, dürfen Sie kein Fleisch bzw. Fleischwaren, Milch und Milchprodukte nach Norwegen einführen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Devisen

Bei der Einreise nach Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt 25.000 NOK mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen.

Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.

Ausfuhr von Fisch

Die norwegische Regierung hat vor einigen Jahren ein Gesetz erlassen, das die Ausfuhr von geangeltem Meeresfisch regeln bzw. begrenzen soll.

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass insbesondere Fisch in großen Mengen ausgeführt wurde. Daher ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Ferner ist es Touristen nicht gestattet, in Norwegen gefangenen Fisch zu verkaufen.

Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Gekaufter Fisch sowie Süßwasserfische, einschließlich Lachs, Forelle und Saibling, sind von der Ausfuhrbegrenzung nicht betroffen.

Die Ausfuhr eines ganzen Fisches (Trophäenfisch) über die 15-Kilo-Begrenzung hinaus ist erlaubt. An der norwegischen Grenze sowie im Inland werden immer wieder stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Bei Missachtung drohen Geldstrafen.

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